ERSTBERATUNG
Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung betragen für den Verbraucher maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Im Falle einer weitergehenden Beauftragung werden die Kosten der Erstberatung auf die Gesamtkosten angerechnet. Ziel der Erstberatung ist eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Anliegens. Auf deren Grundlage Sie in die Lage versetz werden, zu entscheiden ob Ihr Anliegen weiter verfolgt werden soll oder nicht.
GEBÜHREN
Gebühren für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung berechnen sich nach den Gebührentatbeständen des RVG . Die hierbei entstehenden Gebühren richtet sich zumeist nach dem Gegenstandswert. Je höher der Gegenstandswert, desto höher sind auch die Anwaltsgebühren. Ebenfalls möglich, ist eine Honorarvereinbarung. Alle Vergütungsvarianten verstehen sich zuzüglich Auslagen (z.B. Kopien, Porto etc.) sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Gerne kläre ich Sie unverbindlich über die voraussichtlich in Ihrem konkreten Fall anfallenden Kosten auf.
BERATUNGS- UND PROZESSKOSTENHILFE
Sollten Sie sich die anwaltliche Beratung finanziell nicht leisten können, müssen Sie nicht auf die Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten. Bei beengten finanziellen Verhältnissen bespreche ich mit Ihnen die Möglichkeit, Beratungshilfe für außergerichtliche Tätigkeiten oder Prozesskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren in Anspruch zu nehmen. Die nötigen Antragsformulare erhalten Sie von mir und ich bin Ihnen bei der Antragstellung behilflich.
KOSTENÜBERNAHME DURCH DIE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer außergerichtlichen Beratung. Die Deckungsschutzanfrage erledige selbstverständlich ich für Sie. Bedenken Sie, dass Sie das Recht auf freie Anwaltswahl haben.